Hochschulöffentliches Gespräch 2019
Beim hochschulöffentlichen Gespräch mit der Universitätsleitung bekamen alle Hochschulgruppen die Gelegenheit, den aktuellen Status zu ihren Anträgen anzusprechen und über die Umsetzungen zu diskutieren. Von daher war es schade, dass neben zwei Vertretern der LHG nur ein weiteres Konventsmitglied mit im Publikum saß. Zu Gast waren vier Mitglieder der Universitätsleitung, unter anderem die Kanzlerin der Hochschule, Frau Dr. Steuer-Flieser.
Die Liberale Hochschulgruppe erkundigte sich nach der Umsetzbarkeit von Live-Übertragungen. Durch den Antrag „Digitalisierung 1“ unserer Partei ist es in naher Zukunft möglich, in zwei Räumen auf der ERBA Veranstaltungen aufzuzeichnen. Dies ist ein erster wichtiger Meilenstein bei der Digitalisierung der Universität. Rechtliche sowie technische Herausforderungen bringt die Live-Übertragung jedoch gegenüber der Aufzeichnung und späteren Wiedergabe mit sich – hierbei bestand der Konsens zwischen Universitätsleitung und LHG, dass es nicht zwingend darauf ankommt, ob die Wiedergabe live oder nicht erfolgt. Hauptsache, Studenten können unabhängig von ihrem Standort die Veranstaltungen verfolgen. Mehr zu erwarten ist nach der Bewertung der Neuerungen an der Weberei 5.
Des Weiteren wollten wir uns versichern, dass eine gegen Artikel fünf des Grundgesetzes verstoßende Zivilklausel (ein Verbot für militärische Forschung) nicht an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg umgesetzt wird. Exakt diese Auffassung teilte die Kanzlerin auch.
Zuletzt ist aus dem Gespräch erwähnenswert, dass wir über die Umsetzbarkeit von flexiblen Abmeldefristen diskutierten. Neben humoristischen Anekdoten, dass es damals für fünf Jahre keine Klausuren an der Bonner Universität gab, musste ernsthaft in Betracht gezogen werden, dass das Abmelden durch Fernbleiben bei einer Klausur nicht realisierbar ist. Der Änderungsantrag für den von der LHG stammenden Antrag zur Flexibilisierung der Abmeldefristen, dass das Fernbleiben ebenso als Abmeldung gilt, ist also gescheitert – aus diesem Grund enthielt sich die LHG mit ihrer Stimme bei der Abstimmung um den Änderungsantrag auch, da wir uns über diese Umsetzbarkeit nicht im Klaren befanden. Von daher wäre es jetzt eine Aufgabe für die LHG, nach einem neuen Konzept für verbesserte Prüfungsbedingungen zu suchen.